Neubestimmung des Geburtsnamens des Kindes bei nachträglicher gemeinsamer Sorge | Wuppertal https://www.wuppertal.de/vv/produkte/003/neubestimmung-bei-nachtraeglicher-gemeinsamer-sorge.php
Wenn die Eltern nachträglich die gemeinsame Sorge für ein Kind erhalten, können sie den Geburtsnamen des Kindes neu bestimmen.
Bescheinigung ggfs. 10 € für eine neue Geburtsurkunde Rechtsgrundlage § 1617b
