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Fragen und Antworten zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto) | Verbraucherzentrale.de

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Alle Kontoinhaber:innen haben gegenüber ihrer Bank den Anspruch, dass das Girokonto als Pfändungsschutzkonto, sogenanntes P-Konto, geführt wird. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
:innen innerhalb des geltenden Freibetrags weiterhin darüber verfügen können, z.B.

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