Erlaubt: „Hergestellt für …“ | Lebensmittelklarheit https://www.lebensmittelklarheit.de/informationen/erlaubt-hergestellt-fuer
Wenig verbraucherfreundlich: Die Angabe von Herkunftsland und Hersteller ist gesetzlich oftmals nicht erforderlich.
B. aus Bulgarien stammen.
