Detail | Stadt Hamm https://www.hamm.de/ortsrecht/satzungen/detail/107
. § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (§ 4 dieser Satzung) sowie b) die äußere Gestaltung von
. § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (§ 4 dieser Satzung) sowie b) die äußere Gestaltung von
B. Drittschuldnern, Gerichten, Vollstreckungsorganen, u. a.) erheben.
B. Drittschuldnern, Gerichten, Vollstreckungsorganen, u. a.) erheben.
. § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (§ 4 dieser Satzung) sowie b) die äußere Gestaltung
geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, b)
geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, b)
Entlastungsangebote für Pflegebedürftige a) bei der Haushaltsführung b) durch individuelle
. § 171 b Abs. 1 BauGB festgelegte Stadtumbaugebietes Bahnhofsquartier entsprechend
Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b)