Sport von Kindern bei „Bundes-Notbremse“ möglich – BLSV https://www.blsv.de/pressemitteilung/neues-bundesinfektionsschutzgesetz/
Neues Bundesinfektionsschutzgesetz: Im Gesetzgebungsverfahren zum aktualisierten Bundesinfektionsschutzgesetz (ISfG), auch „Bundes-Notbremse“ genannt, fand die Stimme für den Sport Gehör.
Gruppen bis zu fünf Personen bei einer 7‑Tage-Inzidenz größer als 100 Sport treiben
