Minderjährige Schülerinnen und Schüler können weiterhin auch im Indoor-Bereich Sport treiben – BLSV https://www.blsv.de/news/verlaengerung_ausnahmeregel/
Indoor-Bereich gilt zwar grundsätzlich noch immer 2Gplus, ausgenommen davon bleiben
Indoor-Bereich gilt zwar grundsätzlich noch immer 2Gplus, ausgenommen davon bleiben
