Freistellung – Erstattung Verdienstausfall – BSJ https://bsj.org/startseite/foerderung/freistellung-und-erstattung-verdienstausfall/
Freistellung zum Zwecke der Jugendarbeit und Erstattung von Verdienstausfall.
Der Antrag muss mindestens vier Wochen vor dem beantragten Zeitraum beim Arbeitgeber
