Detail | Stadt Hamm https://www.hamm.de/ortsrecht/satzungen/detail/114
. § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (§ 4 dieser Satzung) sowie b) die äußere Gestaltung
. § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (§ 4 dieser Satzung) sowie b) die äußere Gestaltung
Wahlbenachrichtigung soll enthalten: a) den Familiennamen, den Vornamen und die Wohnung, b)
. § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (§ 4 dieser Satzung) sowie b) die äußere Gestaltung von
B. Drittschuldnern, Gerichten, Vollstreckungsorganen, u. a.) erheben.
Fahrzeuge in ihrer Funktion zu beeinträchtigen, zu schädigen oder zu zerstören, b)
geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, b)
geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, b)
Entlastungsangebote für Pflegebedürftige a) bei der Haushaltsführung b) durch individuelle
. § 171 b Abs. 1 BauGB festgelegte Stadtumbaugebietes Bahnhofsquartier entsprechend