Dein Suchergebnis zum Thema: "...<b/"<b

Verbrennen von Grünschnitt | Gemeinde Fürth

https://www.gemeinde-fuerth.de/gemeinde/bekanntmachungen-buergerinformation/verbrennen-von-gruenschnitt/

Für das Verbrennen von Grünschnitt und Gärtnerischen Abfällen gelten bestimmte Voraussetzungen und Anforderungen: Diese sind festgehalten in der „Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen“. Ein Auszug aus dieser Verordnung wird hier wiedergegeben. WICHTIG: Für das Schneiden von Gehölzen gelten die Schutzzeiten nach dem Naturschutzgesetz (01.03. – 30.09.).
B. behandeltes Holz, überhaupt nicht verbrannt werden dürfen.

Diese Führerscheine müssen umgetauscht    werden | Gemeinde Fürth

https://www.gemeinde-fuerth.de/gemeinde/bekanntmachungen-buergerinformation/diese-fuehrerscheine-muessen-umgetauscht-werden/

Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte: Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Das geschieht stufenweise. Die erste Frist endet im Januar 2022. Einen Überblick finden Sie auf dieser Seite. Für den Umtausch des Führerscheins ist die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig.  In diesem Fall ist für die  Fürther Bürger/innen der Ansprechpartner die Führerscheinbehörde der Zulassungsstelle Heppenheim. Im Rathaus der Gemeinde Fürth können die Führerscheine nun ebenfalls getauscht werden. Zuständig ist das Einwohnermeldeamt (Zimmer 1 oder Zimmer 2). Tel. 06253 – 2001/41 oder 2001/43.
Allgemein gilt: Pkw-Führerscheine der Klasse B, die ab dem 19.