Informationspflichten nach DS-GVO | datenschutz.hessen.de https://datenschutz.hessen.de/datenschutz/gesundheitswesen/informationspflichten-nach-ds-gvo
Künftig müssen Einrichtungen im Gesundheitswesen die Patienten deutlich umfassender als bislang und zudem in einer nachvollziehbaren Weise darüber informieren, ob und wie sie Daten verarbeiten.
Bußgeldrahmen von bis zu vier Prozent des Umsatzes geahndet (Art. 83 Abs. 5 lit. b