Stadt Münster: Besondere Rechtsdienstleistungen – Ortsrecht https://www.stadt-muenster.de/recht/ortsrecht/satzungen/detailansicht/satzungsnummer/66.03
B. durch Bebauungsplan), so dass es bebaut oder gewerblich genutzt werden darf oder
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B. am Dach, bei der Beleuchtung, den Scheiben oder dem Lack.
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H. 3. für die Wohngrundstücke (Grundsteuer B) 410 v.
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