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Amtliche Bescheinigung: festgestellte Grenzen | Wuppertal

https://www.wuppertal.de/vv/produkte/102/Amtliche_Bescheinigung_festgestellte_Grenzen.php

Eine Grundstückgrenze ist festgestellt, wenn ihre Lage in der Örtlichkeit ermittelt wurde (Grenzermittlung) und diese Lage von den Beteiligten (Eigentümer und Grenznachbarn) anerkannt wurde. Ob dies der Fall ist, kann in einer Bescheinigung dokumentiert werden.
das Katasteramt oder einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur markiert; z.B.

Untere Naturschutzbehörde | Ressort Umweltschutz

https://www.wuppertal.de/microsite/Umweltschutz/Umweltbehoerden/inhaltsseiten/untere_naturschutzbehoerde.php

Die Mitarbeiter/innen der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) sind Ihre kompetenten Ansprechpartner und -partnerinnen in allen Fragen zur Wuppertaler Landschaft. Sie nehmen eine Reihe gesetzlicher Aufgaben war, um unsere Landschaft zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln.
, erhalten und schützen wollen oder Sie sich veranlasst sehen, einzelne Bäume z.B.