Errichtung oder Änderung einer Flüssiggasanlage – Antrag https://www.wien.gv.at/amtshelfer/wirtschaft/gewerbe/betriebsstaette/gruendung/anlagen/fluessiggaslagerung.html
Für die Errichtung oder Änderung einer Anlage zur Lagerung von Flüssiggas besteht eine Genehmigungspflicht, wenn die Lagermenge 35 Kilogramm übersteigt.
B. Flüssiggastanks für Heizungsanlagen oder Versandbehälter (Gasflaschen).
