Liquiditätsverordnung | Deutsche Bundesbank https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bankenaufsicht/einzelaspekte/liquiditaet/liquiditaets-verordnung
Die Liquiditätsverordnung ist 2007 in Kraft getreten und ersetzt den zuvor gültigen Grundsatz II. Sie konkretisiert die Anforderungen des Kreditwesengesetz, wonach Institute und Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung jederzeit ausreichend zahlungsbereit sein müssen.
Liquiditätsverordnung konkretisiert die Anforderungen des §11 Abs. 1 Satz 1 sowie des §51b
