Gesundheitsrisiken & Datennutzung | AOK https://www.aok.de/pk/dokumente-vollmachten-patientenrechte/gesundheitsrisiken/
Die AOK darf persönliche Gesundheitsdaten auswerten und Versicherte gezielt beraten, wenn ein Risiko für deren Gesundheit daraus erkennbar ist.
Als Grundlage dient der durch das Gesundheitsdatennutzungsgesetz eingeführte § 25 b
