Schlagräumung https://www.wsl.ch/de/publikationen/schlagraeumung/
Vergriffen. Die Räumung von Schlagflächen und das Verbrennen von nicht verkaufbarem Holz, Ästen und Rinde sollten nur nach Abklärung der Notwendigkeit vorgenommen werden.
Erscheinungsjahr: 1998 Umfang: 4 Seiten Download Download Zitat: Forster B.
