Ruhend- oder Wiederaufnahmemeldung der Gewerbeausübung https://www.wien.gv.at/wirtschaft/gewerbe/gewerbeverfahren/ruhend.html
Ruhendmeldung bzw. Wiederbetriebsmeldung – Regelungen und Ausnahmen/abweichende Bestimmungen bei manchen Gewerben
Gewerbeberechtigung behalten, aber Ihr Gewerbe über einen längeren Zeitraum nicht ausüben
