Bestellung elektrizitätswirtschaftliche*r Geschäftsführer*in für Verteilernetzbetreiber*in – Antrag https://www.wien.gv.at/amtshelfer/wirtschaft/gewerbe/personal/elektrizitaet/bestellung/geschaeftsfuehrer.html
Die Bestellung eines*einer Geschäftsführer*in muss von der Behörde genehmigt werden.
Geschäftsführer*in muss von der Behörde genehmigt werden (§§ 54 Abs. 3 Z 2 lit. b
