Dein Suchergebnis zum Thema: "<b

Eignungsfeststellung von Veranstaltungsstätten oder mobilen Anlagen – Antrag

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/wirtschaft/veranstaltungen/veranstaltungsort/staetten/eignung.html

Wenn Zweifel an der Eignung einer Veranstaltungsstätte für die Durchführung einer bestimmten Veranstaltung bestehen oder bei wesentlicher Änderung der Veranstaltungsstätte müssen Sie die Eignungsfeststellung beantragen.
B. fliegende Bauten, Schaustellerbetriebe oder Zirkusbetriebe, müssen Sie eine Eignungsfeststellung