Bewilligung der Ausübung einer Tätigkeit mit radioaktiven Stoffen für Gesundheitseinrichtungen – Antrag (einstufiges Verfahren) https://www.wien.gv.at/amtshelfer/wirtschaft/gewerbe/gruendung/gesundheit/roentgen/umgangsbewilligung-radioaktiv.html
Informationen über die Umgangsbewilligung für den Umgang mit radioaktiven Stoffen.
B. bei gefährlichen radioaktiven Stoffen (§ 27, Anlage 5 Allgemeine Strahlenschutzverordnung
