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Bekanntmachung zu B-0452 – Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen

https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Bekanntmachungen/index.php?object=tx%2C3728.18472.1&NavID=3728.98&La=1

Bekanntmachung ÃŒber die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Rietz-Neuendorf fÃŒr die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts FÃŒrstenwalde (Spree) und den Strafkammern des Landgerichts Frankfurt (Oder) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rietz-Neuendorf hat in der Sitzung am 04.07.2023 den Beschluss ÃŒber die Vorschlagsliste zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter (Schöffinnen und Schöffen) fÃŒr die Amtszeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2028 fÃŒr das Amtsgericht FÃŒrstenwalde (Spree) und das Landgericht Frankfurt (Oder) gefasst. Die Listen liegen gemÀß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 26.07.2023 bis 03.08.2023 zu jedermanns Einsicht in der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Meldebehörde Zimmer 101, FÃŒrstenwalder Straße 1, 15848 Rietz-Neuendorf aus. Gegen die Vorschlagsliste kann gemÀß § 37 GVG binnen einer Woche gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist schriftlich oder zu Protokoll Einspruch mit der BegrÃŒndung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten. gez. Goldschmidt Wahlleiterin Diese Bekanntmachung wurde am 19. Juli 2023 im Amtsblatt Nr. 05-2023 fÃŒr die Gemeinde Rietz-Neuendorf veröffentlicht.
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Bekanntmachung zu B-0452 – Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen

https://www.rietz-neuendorf.de/Gemeinde/Wichtige-Themen/index.php?object=tx%2C3728.18472.1&NavID=3728.72&La=1

Bekanntmachung ÃŒber die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Rietz-Neuendorf fÃŒr die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts FÃŒrstenwalde (Spree) und den Strafkammern des Landgerichts Frankfurt (Oder) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rietz-Neuendorf hat in der Sitzung am 04.07.2023 den Beschluss ÃŒber die Vorschlagsliste zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter (Schöffinnen und Schöffen) fÃŒr die Amtszeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2028 fÃŒr das Amtsgericht FÃŒrstenwalde (Spree) und das Landgericht Frankfurt (Oder) gefasst. Die Listen liegen gemÀß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 26.07.2023 bis 03.08.2023 zu jedermanns Einsicht in der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Meldebehörde Zimmer 101, FÃŒrstenwalder Straße 1, 15848 Rietz-Neuendorf aus. Gegen die Vorschlagsliste kann gemÀß § 37 GVG binnen einer Woche gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist schriftlich oder zu Protokoll Einspruch mit der BegrÃŒndung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten. gez. Goldschmidt Wahlleiterin Diese Bekanntmachung wurde am 19. Juli 2023 im Amtsblatt Nr. 05-2023 fÃŒr die Gemeinde Rietz-Neuendorf veröffentlicht.
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