Bekanntmachung Ìber die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Rietz-Neuendorf fÌr die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts FÌrstenwalde (Spree) und den Strafkammern des Landgerichts Frankfurt (Oder) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rietz-Neuendorf hat in der Sitzung am 04.07.2023 den Beschluss Ìber die Vorschlagsliste zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter (Schöffinnen und Schöffen) fÌr die Amtszeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2028 fÌr das Amtsgericht FÌrstenwalde (Spree) und das Landgericht Frankfurt (Oder) gefasst. Die Listen liegen gemÀß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 26.07.2023 bis 03.08.2023 zu jedermanns Einsicht in der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Meldebehörde Zimmer 101, FÌrstenwalder Straße 1, 15848 Rietz-Neuendorf aus. Gegen die Vorschlagsliste kann gemÀß § 37 GVG binnen einer Woche gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist schriftlich oder zu Protokoll Einspruch mit der BegrÌndung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten. gez. Goldschmidt Wahlleiterin Diese Bekanntmachung wurde am 19. Juli 2023 im Amtsblatt Nr. 05-2023 fÌr die Gemeinde Rietz-Neuendorf veröffentlicht.
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