Dein Suchergebnis zum Thema: "<b

Bekanntmachung zu B-0426/2023 – Widmung eines WegeflurstÃŒcks in Drahendorf / Gemeinde

https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?La=1&object=tx%2C3728.19487.1&kuo=2&sub=0

Öffentliche Bekanntmachung – WidmungsverfÃŒgung Nach § 6 Brandenburgisches Straßengesetz vom 28. Juli 2009, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt fÃŒr das Land Brandenburg (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358) in der derzeit gÃŒltigen Fassung, erhÀlt ein Teil des GrundstÃŒckes gelegen in der Gemarkung Drahendorf, Flur 1, FlurstÃŒck 451 gemÀß dem beigefÃŒgten Lageplan die Eigenschaft einer öffentlichen Straße und wird der Allgemeinheit zur VerfÃŒgung gestellt. Die oben genannte VerkehrsflÀche wird in die Straßengruppe der sonstigen öffentlichen Straßen eingestuft und erhÀlt die Straßennummer 700/1 und den Straßennamen „Am Spreeufer“. Die öffentliche VerkehrsflÀche verlÀuft ÃŒber eine TeilflÀche des FlurstÃŒckes 451, der Flur 1, Gemarkung Drahendorf in einer Breite von durchschnittlich 3,50 Meter, sie weist eine LÀnge von rund 45 Metern (gemessen ab der sÃŒdlichen GrundstÃŒcksgrenze des FlurstÃŒckes 386 bis zur nördlichen Grenze des FlurstÃŒckes 550) auf. Der Verlauf ist in dem beigefÃŒgten Lageplan ersichtlich. TrÀger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Rietz-Neuendorf. Diese VerfÃŒgung gilt eine Woche nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde Rietz-Neuendorf als bekanntgegeben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Rietz-Neuendorf, FÃŒrstenwalder Straße 1, 15848 Rietz-Neuendorf, einzulegen. Falls die Frist durch das Verschulden eines BevollmÀchtigten versÀumt wird, so wird dessen Verschulden dem Auftraggeber zugerechnet. Rietz-Neuendorf, den 08.12.2023 Oliver Radzio BÃŒrgermeister Lageplan
Passwort anzeigen Anmelden Passwort vergessen UntermenÌ Inhalt Bekanntmachung zu B