Formulare / Stadt Neubrandenburg https://www.neubrandenburg.de/Politik-Verwaltung/Was-erledige-ich-wo-/Formulare/?La=1
GewerbeordnungPDF-Datei: 118 kB Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 b
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In jedem Jahr ehrt die Stadt Neubrandenburg anlÀsslich ihres GrÌndungstages bei einem BÌrgerempfang Menschen, die sich in hervorragender und uneigennÌtziger Art und Weise im Ehrenamt fÌr die Gesellschaft einsetzen. Auch 2026 sollen Einwohnerinnen und Einwohner, die sich mit ihrer Arbeit zum Wohle der Stadt besonders hervorgetan haben, wÀhrend des BÌrgerempfangs am 4. Januar eine Anerkennung durch den StadtprÀsidenten und den OberbÌrgermeister erhalten. Diese Auszeichnung geht mit einem Eintrag in das Ehrenbuch der Stadt einher. Vereine, VerbÀnde und Initiativen sind deshalb aufgerufen, VorschlÀge zu unterbreiten, wer fÌr diese Ehrung in Frage kommen könnte. Es wird darum gebeten, den entsprechenden Antrag auf WÌrdigung des Ehrenamtes bis zum 30. Juni 2025 fÌr das PrÀsidium der Stadtvertretung im BÌro der Stadtvertretung einzureichen.
B. Notbergungen) teil.
In jedem Jahr ehrt die Stadt Neubrandenburg anlÀsslich ihres GrÌndungstages bei einem BÌrgerempfang Menschen, die sich in hervorragender und uneigennÌtziger Art und Weise im Ehrenamt fÌr die Gesellschaft einsetzen. Auch 2026 sollen Einwohnerinnen und Einwohner, die sich mit ihrer Arbeit zum Wohle der Stadt besonders hervorgetan haben, wÀhrend des BÌrgerempfangs am 4. Januar eine Anerkennung durch den StadtprÀsidenten und den OberbÌrgermeister erhalten. Diese Auszeichnung geht mit einem Eintrag in das Ehrenbuch der Stadt einher. Vereine, VerbÀnde und Initiativen sind deshalb aufgerufen, VorschlÀge zu unterbreiten, wer fÌr diese Ehrung in Frage kommen könnte. Es wird darum gebeten, den entsprechenden Antrag auf WÌrdigung des Ehrenamtes bis zum 30. Juni 2025 fÌr das PrÀsidium der Stadtvertretung im BÌro der Stadtvertretung einzureichen.
B. Notbergungen) teil.
.: 24/02/14 Bebauungsplan Nr. 114 "Fachmarkt B 96/Nord“ (einfacher Bebauungsplan)
Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher, gemÀß § 8 Abs. (6) der GeschÀftsordnung der Stadtvertretung Neubrandenburg werden öffentliche Beschlussvorlagen hier veröffentlicht. Enthalten die BeschlÌsse Anlagen bzw. Planunterlagen/Karten in großer Datenmenge, sind der Veröffentlichung Grenzen gesetzt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die BeschlÌsse im BÌro der Stadtvertretung einzusehen.
.: 82/06/10 Orthographische Berichtigung eines Straßennamens im B-Plangebiet Nr.
Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher, gemÀß § 8 Abs. (6) der GeschÀftsordnung der Stadtvertretung Neubrandenburg werden öffentliche Beschlussvorlagen hier veröffentlicht. Enthalten die BeschlÌsse Anlagen bzw. Planunterlagen/Karten in großer Datenmenge, sind der Veröffentlichung Grenzen gesetzt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die BeschlÌsse im BÌro der Stadtvertretung einzusehen.
.: 82/06/10 Orthographische Berichtigung eines Straßennamens im B-Plangebiet Nr.
Die BÌrgerbeauftragte bÌndelt alle Anliegen, Anregungen, Bitten und Beschwerden, mit denen sich BÌrgerinnen und BÌrger telefonisch, per Mail oder in schriftlicher Form an den OberbÌrgermeister bzw. die Verwaltung wenden. Gezielt werden diese an den jeweils zustÀndigen Bereich (in manchen FÀllen sind auch mehrere Bereiche angesprochen) weitergeleitet. So wird sichergestellt, dass die Petenten die Antworten der Verwaltung aus einer Hand, aber immer auf der Grundlage der Fachkenntnis des zustÀndigen Bereiches bekommen. Nicht tÀtig werden kann die BÌrgerbeauftragte bei der Regelung zivilrechtlicher Streitigkeiten. Dies sind alle Angelegenheiten zwischen BÌrgern untereinander, zwischen BÌrgern und privaten Einrichtungen oder Firmen und auch im VerhÀltnis von Mieter und Vermieter.