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FlÀchennutzungsplan / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Wohnen-Bauen/Bauleitplanung/Fl%C3%A4chennutzungsplan/?La=1

Der FlÀchennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) erfasst das gesamte Gemeindegebiet und stellt die sich aus der beabsichtigten stÀdtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren BedÌrfnissen der Gemeinde in den GrundzÌgen dar (§ 5 Abs. 1 Baugesetzbuch). Es werden zum Beispiel FlÀchen fÌr Wohnungsbau, Gewerbe und landwirtschaftliche Nutzung dargestellt. Dabei wird nicht unbedingt die derzeit vorhandene Nutzung widergespiegelt, sondern vielmehr die zukÌnftig angestrebte konzeptionelle FlÀchenentwicklung deutlich gemacht. Der FlÀchennutzungsplan ist eine Selbstbindung der Gemeinde und entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung nach außen. Rechtlicher Hinweis: FÌr die Richtigkeit und VollstÀndigkeit sowie den letzten Stand der hier vorliegenden Unterlagen zum FlÀchennutzungsplan besteht keine GewÀhr. IrrtÌmer bleiben vorbehalten. FÌr amtliche Zwecke gelten nur die in der Stadtverwaltung Neubrandenburg hinterlegten Originale der PlÀne bzw. BeschlÌsse.
Sponholzer Straße und Anbindung an die dargestellte Hauptverkehrsstraße in Richtung B

FlÀchennutzungsplan / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Wohnen-Bauen/Bauleitplanung/Fl%C3%A4chennutzungsplan/

Der FlÀchennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) erfasst das gesamte Gemeindegebiet und stellt die sich aus der beabsichtigten stÀdtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren BedÌrfnissen der Gemeinde in den GrundzÌgen dar (§ 5 Abs. 1 Baugesetzbuch). Es werden zum Beispiel FlÀchen fÌr Wohnungsbau, Gewerbe und landwirtschaftliche Nutzung dargestellt. Dabei wird nicht unbedingt die derzeit vorhandene Nutzung widergespiegelt, sondern vielmehr die zukÌnftig angestrebte konzeptionelle FlÀchenentwicklung deutlich gemacht. Der FlÀchennutzungsplan ist eine Selbstbindung der Gemeinde und entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung nach außen. Rechtlicher Hinweis: FÌr die Richtigkeit und VollstÀndigkeit sowie den letzten Stand der hier vorliegenden Unterlagen zum FlÀchennutzungsplan besteht keine GewÀhr. IrrtÌmer bleiben vorbehalten. FÌr amtliche Zwecke gelten nur die in der Stadtverwaltung Neubrandenburg hinterlegten Originale der PlÀne bzw. BeschlÌsse.
Sponholzer Straße und Anbindung an die dargestellte Hauptverkehrsstraße in Richtung B

Denkmalschutz / Stadt Neubrandenburg

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Denkmale in Form von Kirchen, BÌrgerhÀusern und der historischen Altstadt, aber auch beispielsweise technischen Bauten, prÀgen unsere Umgebung nachhaltig. Sie machen Geschichte authentisch erfahrbar und Ìberliefern Wissen Ìber lange vergessene Materialien, Bau- und Lebensweisen. Die Aufgabe des Denkmalschutzes ist dabei die eines Anwaltes, der die Einhaltung der Gebote und Gesetze Ìberwacht. So bleibt das uns nur kurz Ìberantwortete Erbe auch fÌr die zukÌnftigen Generationen erhalten. Denkmale sind bedeutend fÌr die Geschichte des Menschen und können in Mecklenburg-Vorpommern aus kÌnstlerischen wissenschaftlichen geschichtlichen volkskundlichen stÀdtebaulichen GrÌnden unter Schutz gestellt werden. Eine exakte Definition dazu liefert der § 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG M-V). Denkmale werden in Baudenkmale, Bodendenkmale und Denkmalbereiche untergliedert und sind in der Denkmalliste eingetragen. Diese wird von der unteren Denkmalschutzbehörde gefÌhrt. WÀhrend die Liste der Baudenkmale öffentlich ist, muss fÌr die Einsicht in die Liste der Bodendenkmale ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden.
b) Maßnahmen in der Umgebung von Denkmalen, wenn hierdurch das Erscheinungsbild