Gericht: Keine Rückführung der Kinder in Gefahrengebiet – Kruschel https://www.kruschel.de/familie/gericht-keine-rueckfuehrung-der-kinder-in-gefahrengebiet/
Zwei Kinder sollen gegen ihren Willen zurück in die Ukraine – doch das Gericht entscheidet anders. Wie Kriegsgefahr und Kinderwunsch die Richter überzeugen.
schwerwiegende Gefährdung oder eine unzumutbare Lage bedeuten würde (Art. 13 Abs. 1 lit. b
