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Sterbeurkunde Ausstellung | Heppenheim – Unsere Stadt

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Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat. Bei der Sterbeurkunde handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das Sie als Angehörige im Todesfall beantragen können. Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde. Wichtig ist die Sterbeurkunde für beispielsweise für: die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie die Nachlassabwicklung die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen. Den Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch beim zuständigen Standesamt beantragen.
eingetragener Lebenspartner Vorfahren und Abkömmlinge (Verwandte in gerader Linie, z.B.

Geburtsurkunde; Ausstellung | Heppenheim – Unsere Stadt

https://www.heppenheim.de/buergerservice-views/leistungen/HES:entry:936142-VLR/geburtsurkunde-ausstellung/

Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, Ort und Tag seiner Geburt, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Eine Geburtsurkunde kann insbesondere zur Verwendung im Ausland auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden (Internationale Geburtsurkunde nach dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern). Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden. Sie können sich eine (auch eine internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat.
eingetragener Lebenspartner Vorfahren und Abkömmlinge (Verwandte in gerader Linie, z.B.

Eheurkunde beantragen | Heppenheim – Unsere Stadt

https://www.heppenheim.de/buergerservice-views/leistungen/HES:entry:936124-VLR/eheurkunde-beantragen/

Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine neue Eheurkunde, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie geheiratet haben. Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrem Ehegatten oder Ihrer Ehegattin. Sie enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und zum Zeitpunkt der Ausstellung, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, den Ort und Tag der Eheschließung. Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten: Eheurkunde Internationale (mehrsprachige) Eheurkunde/Mehrsprachiger Auszug aus dem Heiratseintrag Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister (bisher Familienbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat. Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder Kopie oder wortgenaue Abschrift des Eheeintrags aus dem Familienbuch.
eingetragener Lebenspartner Vorfahren und Abkömmlinge (Verwandte in gerader Linie, z.B.

Vaterschaftsanerkennung | Heppenheim – Unsere Stadt

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Eine Erklärung, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie die Zustimmungserklärung der Mutter, kann in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und vor Notaren beurkundet werden. Eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft kann erfolgen, wenn keine Vaterschaft eines anderen Mannes zu diesem Kind besteht. Die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärung der Mutter, werden in öffentlich Form beurkundet. Eine Anerkennung der Vaterschaft ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich. Nach deutschem Recht ist die Frau Mutter des Kindes, die das Kind geboren hat. Eine Anerkennung der Mutterschaft ist grundsätzlich nicht erforderlich. Sofern eine Anerkennung der Mutterschaft oder eine Zustimmungserklärung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich ist, müssen diese auch durch ein Standesamt, durch das Jugendamt, oder durch Notare beurkundet werden. Schreibt das ausländische Heimatrecht der Mutter oder des Vaters eine Mutterschaftsanerkennung vor, kann sie ebenfalls öffentlich beurkundet werden. Es gelten die Regelungen wie bei der Vaterschaftsanerkennung.
Nachweis zur Identität (z.B.

Führungszeugnis beantragen | Heppenheim – Unsere Stadt

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Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht. Wenn Sie nachweisen müssen, ob Sie vorbestraft sind oder nicht, können Sie ein Führungszeugnis beantragen. Es gibt folgende Arten von Führungszeugnissen: einfaches Führungszeugnis erweitertes Führungszeugnis Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde Europäisches Führungszeugnis Wenn Sie das Führungszeugnis für persönliche Zwecke brauchen, handelt es sich um ein einfaches Führungszeugnis. Dies dient etwa zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber. Ein erweitertes Führungszeugnis brauchen Sie, wenn Sie im Kinder- und Jugendbereich tätig werden, zum Beispiel in einer Schule oder einem Sportverein, oder mit pflegebedürftigen Personen beziehungsweise Menschen mit Behinderungen arbeiten wollen. Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde, zum Beispiel, wenn Sie eine Fahrerlaubnis benötigen. Das Führungszeugnis wird dann unmittelbar an die Behörde übersandt, die es von Ihnen verlangt hat. Es enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, zum Beispiel den Widerruf einer Berufszulassung. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können. Besitzen Sie – neben der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer EU-Mitgliedstaaten oder Großbritanniens, erhalten Sie das beantragte Dokument als Europäisches Führungszeugnis. Es enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, wenn der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.
%24context=437082E7C1C10E5499BE Zuständige Abteilungen Bürgerbüro, Wahlen Zuständige

Wahlschein beantragen | Heppenheim – Unsere Stadt

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Sie wollen an der Wahl per Briefwahl teilnehmen. In diesem Fall müssen Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen. Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo Sie diese Unterlagen beantragen können. Sie können aber auch bereits vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung den Wahlschein bei Ihrer Gemeindebehörde beantragen. Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen. Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.  
Nur in Ausnahmefällen (z.B. wenn Sie nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurden

Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen | Heppenheim – Unsere Stadt

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Eine Lebenspartnerschaftsurkunde können Sie beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, das die Begründung der Lebenspartnerschaft beurkundet hat. Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung und zum Zeitpunkt der Ausstellung, den Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen und den Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen. Sie können jederzeit beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie die Lebenspartnerschaft begründet haben, eine Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern. Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in folgenden Formen erhalten: •    Lebenspartnerschaftsurkunde •    Beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Begründung der Lebenspartnerschaft eingetragen hat. Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als •    neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder •    als Kopie oder wortgenaue Abschrift des Lebenspartnerschaftseintrags aus dem Lebenspartnerschaftsregister. Außer den Angaben enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie gegebenenfalls Auflösungsvermerke  
Fällen ausschließlich) Vorfahren und Abkömmlinge (Verwandte in gerader Linie, z.B.