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Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung (CVA-Risiko) | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bankenaufsicht/einzelaspekte/eigenmittelanforderungen/cva-risiko

Gegenstand des CVA-Rahmenwerks sind die sog. OTC-Derivate. Diese bergen nicht nur Markt-, sondern auch Kreditrisiken: Wenn sich die Kreditqualität der Gegenpartei des Derivats verschlechtert, beeinflusst dies negativ den Wert des Derivats.
B. Laufzeit, Risikopositionswert und Bonität der Gegenpartei).

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Notenbankfähige Sicherheiten | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/geldpolitik/notenbankfaehige-sicherheiten/notenbankfaehige-sicherheiten-602254

Zur Be­si­che­rung aller Kre­dit­ge­schäf­te ver­langt das Eu­ro­sys­tem gemäß Ar­ti­kel 18.1 der Sat­zung des Eu­ro­päi­schen Sys­tems der Zen­tral­ban­ken (ESZB) von den Ge­schäfts­part­nern die Be­reit­stel­lung von no­ten­bank­fä­hi­gen Si­cher­hei­ten in aus­rei­chen­der Höhe. Um als no­ten­bank­fä­hig ein­ge­stuft zu wer­den, müs­sen die Ver­mö­gens­wer­te eine Viel­zahl von Zu­las­sungs­kri­te­ri­en er­fül­len.
De­zem­ber 2014 über die Um­set­zung des geld­po­li­ti­schen Hand­lungs­rah­mens

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Makroprudenzielle Instrumente | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/finanz-und-waehrungssystem/finanz-und-waehrungsstabilitaet/makroprudenzielle-instrumente

Makroprudenzielle Instrumente können grundsätzlich nach der rechtlichen Eingriffsintensität unterschieden werden. Demnach lassen sie sich in „weiche“ (Kommunikation), „mittlere“ (Warnungen und Empfehlungen) und „harte“ (Eingriffe) Instrumente einteilen.
B. Jahresberichte, aber auch durch Reden und Interviews.

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Liquiditätsverordnung | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bankenaufsicht/einzelaspekte/liquiditaet/liquiditaets-verordnung/liquiditaetsverordnung-598548

Die Liquiditätsverordnung ist 2007 in Kraft getreten und ersetzt den zuvor gültigen Grundsatz II. Sie konkretisiert die Anforderungen des Kreditwesengesetz, wonach Institute und Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung jederzeit ausreichend zahlungsbereit sein müssen.
Liquiditätsverordnung konkretisiert die Anforderungen des §11 Abs. 1 Satz 1 sowie des §51b

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Bundesbank stellt das Projekt Campus bei der Expo Real vor | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/themen/bundesbank-stellt-das-projekt-campus-bei-der-expo-real-vor-877082

Bundesbankvorstandsmitglied Johannes Beermann hat bei der Immobilienmesse Expo Real mit Expertinnen und Experten über das Thema „Building Information Modelling (BIM) im öffentlichen Bau – Herausforderung und Zukunftschance“ diskutiert. „Wir erhoffen uns große Vorteile von der Transparenz und Aufbewahrung der Daten über den gesamten Lebenszyklus der Gebäude hinweg“, sagte Johannes Beermann zur neuen Arbeitsmethode für die vernetzte Planung, den Bau und die Bewirtschaftung von Gebäuden.
Im­mo­bi­li­en­mes­se Expo Real in Mün­chen ver­tre­ten, um ihr Pro­jekt Cam­pus und an­de­re Bau­vor­ha­ben

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Fakten zum Zahlungsverkehr in Deutschland 2019 | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/unbarer-zahlungsverkehr/veroeffentlichungen/fakten-zum-zahlungsverkehr-in-deutschland-2019-843558

Die Deutsche Bundesbank erhebt regelmäßig statistische Daten zum Zahlungsverkehr bei den in Deutschland ansässigen Banken und Finanzdienstleistern. Einmal jährlich werden die Daten auf der Webseite der Bundesbank veröffentlicht.
Damit dürfen solche Institute nicht nur Zahlungsdienste anbieten, sondern z.B. auch

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