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Maßnahmenkonzepte | BFN

https://www.bfn.de/massnahmenkonzepte

Um den Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten zu verbessern, sind umfassende Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen erforderlich. Als Hintergrundinformation wurde daher Maßnahmenkonzepte für ausgewählte Lebensraumtypen und Arten (in der atlantischen biogeografischen Region) entwickelt.
B. Biologische Stationen, Landschaftspflegeverbände).

Gesamtindikator Artenvielfalt und Landschaftsqualität | BFN

https://www.bfn.de/daten-und-fakten/gesamtindikator-artenvielfalt-und-landschaftsqualitaet

Der Indikator Artenvielfalt und Landschaftsqualität wurde als Schlüsselindikator für die Nachhaltigkeit von Landnutzungen im Rahmen der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie (Bundesregierung 2002) entwickelt und in die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) übernommen. Er wird daher regelmäßig in den Indikatoren- und Rechenschaftsberichten zur NBS, zuletzt im Indikatorenbericht 2023 zur NBS (BMUV 2023) sowie in den Indikatorenberichten zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie berichtet, zuletzt im Indikatorenbericht 2021 (Statistisches Bundesamt 2021).
B. durch Küstenschutzmaßnahmen und den Ausbau von Windenergieanlagen.

Datenschutzerklärung | BFN

https://www.bfn.de/datenschutzerklaerung

Für das Bundesamt für Naturschutz (BfN) ist ein verantwortungsbewusster Umgang mit personenbezogenen Daten wichtig. Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten erheben und wie wir sie verwenden. Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns als auch von unseren externen Dienstleistern beachtet werden. Im Zuge der Weiterentwicklung unserer Webseiten und der Implementierung neuer Technologien können Änderungen dieser Datenschutzerklärung erforderlich werden. Daher empfehlen wir Ihnen, sich diese Datenschutzerklärung ab und zu erneut durchzulesen.
B. die Annahme von Cookies ablehnen.

Hochwasserschutz | BFN

https://www.bfn.de/hochwasserschutz

Überschwemmungen sind Naturereignisse, die vor allem durch starke, lang anhaltende Niederschläge und Schneeschmelze verursacht werden. Der Ausbau der Flüsse führt jedoch zu einer Verschärfung der Hochwassersituation. Maßnahmen des naturverträglichen Hochwasserschutzes, wie die Reaktivierung von Flussauen, tragen dazu bei das Hochwasserrisiko zu verringern und hochwasserbedingte Schäden zu vermeiden. Gleichzeitig verbessern sie die ökologischen Funktionen der Flusslandschaften im Naturhaushalt.
B. am Rhein 1983, 1988, 1993 und 1995, an der Donau 1988, Pfingsten 1999 sowie jeweils

FFH Bericht 2019 | BFN

https://www.bfn.de/ffh-bericht-2019

Mit dem vierten Nationalen Bericht (Berichtsperiode 2013 – 2018) gemäß Art. 17 FFH-Richtlinie wird zum dritten Mal ein umfassender Bericht über den Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie vorgelegt. Der Nationale Bericht 2019 beinhaltet die Bewertung der Erhaltungszustände von 93 Lebensraumtypen, 199 Einzelarten sowie vier Artengruppen. Zum zweiten Mal (erstmalig 2013) konnten umfangreiche Ergebnisse des bundesweiten FFH-Monitorings gemäß Art. 11 FFH-Richtlinie für die Lebensraumtypen des Anhangs I sowie der Arten der Anhänge II und IV in den FFH-Bericht einfliessen. Damit basiert der Nationale Bericht auf einer sehr umfangreichen, bundesweit einheitlich erhobenen Datengrundlage.
B.

Experimentelle Freisetzung und Inverkehrbringung | BFN

https://www.bfn.de/experimentelle-freisetzung-und-inverkehrbringung

Im Bereich der Regulierung des Umganges mit GVO ist zu unterscheiden zwischen Arbeiten in geschlossenen Anlagen, die für die Arbeit des BfN im allgemeinen nicht von Relevanz sind und dem Umgang mit GVO außerhalb solcher Anlagen. Letztere unterteilen sich in zwei Bereiche. Zunächst dienen die sog. (experimentellen) Freisetzungen dazu, nach ersten Versuchen im Gewächshaus den entsprechenden GVO im Freilandversuch auf seine agronomischen Eigenschaften zu testen. Zum Teil wird hier auch Sicherheitsforschung betrieben, um im Inverkehrbringungsverfahren die Sicherheit des GVO nachweisen zu können. Ziel der (experimentellen) Freisetzung kann Grundlagenforschung, aber auch der Test der Marktreife des Konstruktes sein. Fallen die Freisetzungsergebnisse zufriedenstellend aus, so wird ein Antragsteller die Zulassung zur Inverkehrbringung beantragen. Diese Zulassung bedeutet die Marktzulassung des GVO zu genau bezeichneten Zwecken: der GVO kann im Rahmen der Zulassungsreichweite in den freien Warenverkehr eingebracht werden.
GenTG in Verbindung mit Teil B der Richtlinie 2001/18/EG.