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Naturschutzfachliche Bewertung der Landschaften in Deutschland (I) | BFN

https://www.bfn.de/daten-und-fakten/naturschutzfachliche-bewertung-der-landschaften-deutschland-i

Landschaften sind bisher nur wenig berücksichtigte Schutzobjekte des Naturschutzes in Deutschland. Eine naturschutzfachliche Bewertung ergibt, dass schutzwürdige Landschaften über die Hälfte der Bundesfläche einnehmen. Ziel ist es, die Landschaften in ihrer Eigenart und als Lebensraum zu sichern.
Ausführliche Quellen:  Gharadjedaghi, B.; Heimann, R.; Lenz, K.; Martin,C.; Pieper

Biodiversität und Finanzwelt | BFN

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Biodiversität ist die Grundlage für die Funktionalität von Ökosystemen und die Bereitstellung von Ökosystemleistungen, die für das menschliche Wohlergehen unerlässlich sind. Beispielweise wird über die Erhaltung der biologischen Vielfalt hinaus eine Vielzahl weiterer Funktionen für den Menschen gesichert, u. a. Erholung in naturnahen Landschaften, Klimagasminderung, Bestäubungsleistungen oder Bodenschutz durch ökologischen Landbau. Der Verlust der biologischen Vielfalt und die Verschlechterung des Zustandes der Ökosysteme stellen jedoch wirtschaftliche Risiken dar. Gleichzeitig können wirtschaftliche Aktivitäten negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und die Ökosysteme haben. Daher ist es von Vorteil, „Naturkapital“ in die nationalen Rechnungslegungssysteme einzubeziehen und Unternehmen, einschließlich Finanzinstitute, ihre Abhängigkeiten von der Natur und ihre Auswirkungen auf diese, messen und offenlegen.
B.

Kosten und Finanzierung | BFN

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Nur wenige Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege lassen sich ohne Einsatz von Finanzmitteln allein durch Schutzgebietsausweisungen realisieren. Insbesondere Naturschutzmaßnahmen, die den Erhalt der biologischen Vielfalt durch traditionelle bzw. extensive Nutzungsformen verfolgen, sind in der Regel mit finanziellem Mitteleinsatz verbunden. Besonders die extensive Bewirtschaftung von Heiden, Magerrasen, Feuchtgrünland oder Streuobstwiesen sind hier zu nennen.
B.

Managementpläne | BFN

https://www.bfn.de/managementplaene

Die Aufstellung des Managementplans für jedes Naturschutzgebiet ist in der jeweiligen Schutzgebietsverordnung (bspw. § 7 NSGBRgV) verankert. Auch das Bundesnaturschutzgesetz sieht im § 32 vor, durch geeignete Gebote und Verbote sowie Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sicherzustellen, dass den Anforderungen des Artikels 6 der FFH-RL in allen Natura 2000 Gebieten entsprochen wird.In den Managementplänen für die marinen Naturschutzgebiete in der deutschen AWZ von Nord- und Ostsee werden die Maßnahmen, die zum Erreichen des jeweiligen Schutzzwecks erforderlich sind, dargestellt und deren Begründung und Herleitung umfangreich erläutert.
B. der Schellfisch (Melanogrammus aeglefinus).