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Gebietsauswahl für Arten des Anhang II | BFN

https://www.bfn.de/gebietsauswahl-fuer-arten-des-anhang-ii

Die EU-Kommission hat die Kriterien zur Gebietsauswahl für die Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie auf den gemeinschaftlichen Bewertungstreffen konkretisiert bzw. durch die Wissenschaftliche Arbeitsgruppe des Habitatausschusses konkretisieren lassen. So sollen die vorgeschlagenen Gebiete alle für den Jahres- und Lebenszyklus entscheidenden Teilhabitate der Arten enthalten.
Für Bereiche, durch die Fische relativ schnell hindurchwandern (von A nach B in wenigen

Energieträger und räumliche Steuerung | BFN

https://www.bfn.de/energietraeger-und-raeumliche-steuerung

Eine gesamtplanerische Steuerung von den verschiedenen Raumansprüchen erfolgt durch raumordnerische Abwägung und Festlegung der verschiedenen Nutzungsansprüche auf Ebene der Landesplanung in den einzelnen Bundesländern. Die frühzeitige Berücksichtigung des Arten- und Gebietsschutzes auf der sogenannten vorgelagerten Planungsebene kann einen wesentlichen Beitrag leisten, um Fehlplanungen im nachgeordneten Bereich zu vermeiden. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung der erneuerbaren Energien und der Vorhaben des hierfür notwendigen Netzausbaues, werden derzeit hohe Erwartungen und Anforderungen an die Regionalplanung bzw. die Umsetzungsplanung gestellt.
B.