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IT Manager*in / Referent*in IT (m/w/d) in Teilzeit – Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle

https://usk.de/it-managerin-referentin-it-m-w-d-in-teilzeit/

Zur Verstärkung unseres Teams in Berlin suchen wir ab Herbst 2025 unbefristet und in Teilzeit (20 – 30 Wochenstunden) eine*n engagierte*n Referent*in IT zur Unterstützung unserer Geschäftsstelle. Über uns Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist eine freiwillige Einrichtung der Games-Branche. Sie ist zuständig für die Prüfung zur Alterskennzeichnung von digitalen Spielen in Deutschland und gestaltet den… Mehr lesen »IT Manager*in / Referent*in IT (m/w/d) in Teilzeit
Administratoren/Dienstleistern Im Rahmen der Office Assistenz kümmerst du dich z.B.

Internationale Konferenz zur Zukunft der Altersfreigaben: Jugendschutz in globalisierten Medienwelten – Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle

https://usk.de/internationale-konferenz-zur-zukunft-der-altersfreigaben-jugendschutz-in-globalisierten-medienwelten/

Am 1. und am 2. Oktober fand in Berlin die „International Classifiers Conference 2015“ statt. Siebzig Teilnehmer aus neunzehn verschiedenen Ländern diskutierten die titelgebende Frage „Medienregulierung aus europäischer Perspektive: Bewegen wir uns von der Vielfalt hin zu einer Harmonisierung der Alterskennzeichnung?“. Gastgeber waren die vier deutschen Selbstkontrollen Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF), Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft… Mehr lesen »Internationale Konferenz zur Zukunft der Altersfreigaben: Jugendschutz in globalisierten Medienwelten
Ziel sei es, den Schutz von Konsumenten und Nutzern zu verbessern (z.B. durch Regelungen

Beschlagnahmt, indiziert, gekennzeichnet: Hintergründe zur Alterskennzeichnung des Spiels „Wolfenstein 3D“ – Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle

https://usk.de/hintergruende-zur-kennzeichnung-des-spiels-wolfenstein-3d/

Vor knapp 25 Jahren wurde der First-Person-Shooter „Wolfenstein 3D“ in Deutschland aufgrund von Symbolen und Bildern aus der Zeit des Nationalsozialismus durch einen Gerichtsbeschluss beschlagnahmt. Kurze Zeit später indizierte auch die damalige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (heute: Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz) das Spiel. Mit der Aufhebung der Beschlagnahme im September 2019 und der Listenstreichung durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) konnte das Spiel vom Anbieter zur Alterskennzeichnung bei der USK vorgelegt werden.
Die in dem Spiel enthaltenen Symbole des Nazi-Regimes, wie z.B.

Lehr-/Infoprogramme – Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle

https://usk.de/fuer-unternehmen/spiele-und-apps-pruefen-lassen/lehr-infoprogramme/

Die Anbieterkennzeichnung mit Lehr- und Infoprogramm gemäß §14 (7) JuSchG muss nicht durch die USK erfolgen. Grundlage Ein Anbieter darf seit dem 01.04.2003 (Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes) seinen Film, Film- oder Spielprogramm zu Lehr- oder Informations- und Instruktionszwecken dann selbst mit „Lehrprogramm gemäß §14 JuSchG“ oder „Infoprogramm gemäß §14 JuSchG“ kennzeichnen, wenn es gemäß §14… Mehr lesen »Lehr-/Infoprogramme
nicht mehr erkennbar ist, ist das Quadrat optisch vom Hintergrund abzugrenzen, z.B.

Pflichten für Anbieter – Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle

https://usk.de/fuer-unternehmen/pflichten-fuer-anbieter/

Je nachdem, wo Sie welche Inhalte veröffentlichen möchten, gelten unterschiedliche gesetzliche Vorgaben. Spiele oder Inhalte, die auf Datenträgern veröffentlicht werden Seit dem 01. April 2003 regelt das Jugendschutzgesetz in Deutschland die Vergabe von deutschen Alterskennzeichen für Spiele, die auf Datenträgern veröffentlicht werden, rechtsverbindlich (JuSchG, §§12, 14). Demnach besteht für Sie dann eine Kennzeichnungspflicht, wenn Sie Ihr… Mehr lesen »Pflichten für Anbieter
wahrnehmbar und in erkennbar räumlicher Nähe zur Altersstufe am „Point of Sale“ (z.B.