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Bekanntmachung zu B-0468/2023 – Bekanntmachungsanordnung fÃŒr die Hundesteuersatzung

https://www.rietz-neuendorf.de/Gemeinde/Wichtige-Themen/index.php?object=tx%2C3728.19481.1&NavID=3728.72&La=1

Bekanntmachungsanordnung fÃŒr die Hundesteuersatzung der Gemeinde Rietz-Neuendorf Die Bekanntmachung der vorstehenden Hundesteuersatzung der Gemeinde Rietz-Neuendorf wird nach § 3 Abs. 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl.1/07, [Nr. 19], S.286), zuletzt geÀndert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GVBl.1/22; [Nr. 18]), den Vorschriften der Verordnung ÃŒber die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Verbandsgemeinden, Ämtern und Landkreisen (Bekanntmachungsverordnung -BekanntmV) vom 1. Dezember 2000 (GVBl.11/00, [Nr. 24], S.435), zuletzt geÀndert durch Verordnung vom 12. Januar 2022 (GVBl.II/22, [Nr. 2])) und § 11 Abs.3 der Hauptsatzung der Gemeinde Rietz-Neuendorf vom 08.02.2021 hiermit angeordnet. Die Satzung wird im Amtsblatt der Gemeinde Rietz-Neuendorf, 21. Jahrgang, Nr. 08/2023 vom 20.12.2023 öffentlich bekannt gemacht und tritt zum 01.01.2024 in Kraft. Die Hundesteuersatzung kann auf der Homepage der Gemeinde Rietz-Neuendorf ÃŒber folgenden Link eingesehen werden: https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Satzungen-Verordnungen/. Sie kann ab dem Tag der Bekanntmachung auf Dauer wÀhrend der Sprechzeiten Montag nach Vereinbarung Dienstag 09:00 bis 12:00 und 14:00 bis 18:00 Mittwoch nach Vereinbarung Donnerstag 09:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr im Hauptamt der Gemeinde Rietz-Neuendorf, FÃŒrstenwalder Straße 1 in 15848 Rietz-Neuendorf eingesehen werden. Hinweise: Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann. Dies gilt nicht, wenn eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, die Satzung nicht ordnungsgemÀß öffentlich bekannt gemacht worden ist, der BÃŒrgermeister den Beschluss der Gemeindevertretung vorher beanstandet hat oder der Form- oder Verfahrensmangel gegenÃŒber der Gemeinde vorher gerÃŒgt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden ist, die den Mangel ergibt. Rietz-Neuendorf, den 08.12.2023 Oliver Radzio BÃŒrgermeister
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Bekanntmachung zu B-0468/2023 – Bekanntmachungsanordnung fÃŒr die Hundesteuersatzung

https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Bekanntmachungen/index.php?object=tx%2C3728.19481.1&NavID=3728.98&La=1

Bekanntmachungsanordnung fÃŒr die Hundesteuersatzung der Gemeinde Rietz-Neuendorf Die Bekanntmachung der vorstehenden Hundesteuersatzung der Gemeinde Rietz-Neuendorf wird nach § 3 Abs. 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl.1/07, [Nr. 19], S.286), zuletzt geÀndert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GVBl.1/22; [Nr. 18]), den Vorschriften der Verordnung ÃŒber die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Verbandsgemeinden, Ämtern und Landkreisen (Bekanntmachungsverordnung -BekanntmV) vom 1. Dezember 2000 (GVBl.11/00, [Nr. 24], S.435), zuletzt geÀndert durch Verordnung vom 12. Januar 2022 (GVBl.II/22, [Nr. 2])) und § 11 Abs.3 der Hauptsatzung der Gemeinde Rietz-Neuendorf vom 08.02.2021 hiermit angeordnet. Die Satzung wird im Amtsblatt der Gemeinde Rietz-Neuendorf, 21. Jahrgang, Nr. 08/2023 vom 20.12.2023 öffentlich bekannt gemacht und tritt zum 01.01.2024 in Kraft. Die Hundesteuersatzung kann auf der Homepage der Gemeinde Rietz-Neuendorf ÃŒber folgenden Link eingesehen werden: https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Satzungen-Verordnungen/. Sie kann ab dem Tag der Bekanntmachung auf Dauer wÀhrend der Sprechzeiten Montag nach Vereinbarung Dienstag 09:00 bis 12:00 und 14:00 bis 18:00 Mittwoch nach Vereinbarung Donnerstag 09:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr im Hauptamt der Gemeinde Rietz-Neuendorf, FÃŒrstenwalder Straße 1 in 15848 Rietz-Neuendorf eingesehen werden. Hinweise: Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann. Dies gilt nicht, wenn eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, die Satzung nicht ordnungsgemÀß öffentlich bekannt gemacht worden ist, der BÃŒrgermeister den Beschluss der Gemeindevertretung vorher beanstandet hat oder der Form- oder Verfahrensmangel gegenÃŒber der Gemeinde vorher gerÃŒgt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden ist, die den Mangel ergibt. Rietz-Neuendorf, den 08.12.2023 Oliver Radzio BÃŒrgermeister
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Bekanntmachung zu B-0426/2023 – Widmung eines WegeflurstÃŒcks in Drahendorf / Gemeinde

https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?La=1&object=tx%2C3728.19487.1&kuo=2&sub=0

Öffentliche Bekanntmachung – WidmungsverfÃŒgung Nach § 6 Brandenburgisches Straßengesetz vom 28. Juli 2009, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt fÃŒr das Land Brandenburg (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358) in der derzeit gÃŒltigen Fassung, erhÀlt ein Teil des GrundstÃŒckes gelegen in der Gemarkung Drahendorf, Flur 1, FlurstÃŒck 451 gemÀß dem beigefÃŒgten Lageplan die Eigenschaft einer öffentlichen Straße und wird der Allgemeinheit zur VerfÃŒgung gestellt. Die oben genannte VerkehrsflÀche wird in die Straßengruppe der sonstigen öffentlichen Straßen eingestuft und erhÀlt die Straßennummer 700/1 und den Straßennamen „Am Spreeufer“. Die öffentliche VerkehrsflÀche verlÀuft ÃŒber eine TeilflÀche des FlurstÃŒckes 451, der Flur 1, Gemarkung Drahendorf in einer Breite von durchschnittlich 3,50 Meter, sie weist eine LÀnge von rund 45 Metern (gemessen ab der sÃŒdlichen GrundstÃŒcksgrenze des FlurstÃŒckes 386 bis zur nördlichen Grenze des FlurstÃŒckes 550) auf. Der Verlauf ist in dem beigefÃŒgten Lageplan ersichtlich. TrÀger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Rietz-Neuendorf. Diese VerfÃŒgung gilt eine Woche nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde Rietz-Neuendorf als bekanntgegeben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Rietz-Neuendorf, FÃŒrstenwalder Straße 1, 15848 Rietz-Neuendorf, einzulegen. Falls die Frist durch das Verschulden eines BevollmÀchtigten versÀumt wird, so wird dessen Verschulden dem Auftraggeber zugerechnet. Rietz-Neuendorf, den 08.12.2023 Oliver Radzio BÃŒrgermeister Lageplan
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