Registrierungspflicht bei Fremdenbeherbergung | Mannheim.de https://www.mannheim.de/de/service-bieten/bauen-und-wohnen/zweckentfremdungsverbotssatzung-zwevs/registrierungspflicht-bei-fremdenbeherbergung
B. unter 10 Wochen pro Kalenderjahr und weniger als 50% der Wohnfläche oder Einzelzimmer
