Marktordnung; Erlass | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/marktordnung-erlass-2873/
Städte und Gemeinden können für die Abhaltung und Benutzung von Märkten Satzungen erlassen.
B. den Marktstandort, die zugelassenen Waren und Leistungen, die Vergabe und Zuteilung
