Dein Suchergebnis zum Thema: "<b/""

BarrierefreiheitserklÀrung / Stadt Elmshorn

https://www.elmshorn.de/Quicknavigation/Barrierefreiheit/

Die Stadt Elmshorn ist bemÃŒht, ihre Website www.elmshorn.de im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemÀß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugÀnglich zu machen. Diese ErklÀrung zur Barrierefreiheit gilt fÃŒr die Internetseite www.elmshorn.de. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen Die Website www.elmshorn.de ist noch nicht mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar. Nicht barrierefreie Inhalte  Die nachstehend aufgefÃŒhrten Inhalte sind noch nicht barrierefrei. PDF-Dokumente Die PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Bilder Noch haben nicht alle Bilder einen passenden Alternativtext. Diese tauchen an verschiedenen Stellen auf. Videos Das Video zur Vorstellung des Industriemuseums hat keinen Untertitel. Gliederung An verschiedenen Stellen ist die Gliederung des Inhaltes noch nicht optimal. Hinweise zu dieser Liste Die Liste ist noch in Bearbeitung, daher noch nicht vollstÀndig. Die Stadt Elmshorn arbeitet daran, die noch bestehenden Barrieren abzubauen und die ZugÀnglichkeit weiter zu verbessern. Erstellung dieser ErklÀrung zur Barrierefreiheit Diese ErklÀrung wurde am 03.03.2021 erstellt. Die ErklÀrung zur Barrierefreiheit wurde zuletzt am 23.01.2025 ÃŒberprÃŒft. Die Aussagen bezÃŒglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser ErklÀrung beruhen auf einer SelbsteinschÀtzung sowie einer von dataport am 20.03.2023 durchgefÃŒhrten PrÃŒfung. Barrieren und Fehler melden Sind Ihnen MÀngel bei der Barrierefreiheit aufgefallen, haben Sie Fehler entdeckt, möchten uns einen Verbesserungsvorschlag mitteilen oder haben Fragen zur Barrierefreiheit der Internetseite www.elmshorn.de? Dann melden Sie sich gern bei uns. Sie können uns per E-Mail, per Post, telefonisch oder per Kontaktformular erreichen. Kontaktformular Mit dem folgenden Formular können Sie uns in einfacher Weise auf Barrieren oder Fehler dieser Internetseite hinweisen. Wenn Sie zu Ihrem Hinweis eine Antwort wÃŒnschen, vergessen Sie bitte nicht, Ihre E-Mail-Adresse oder eine andere Kontaktmöglichkeit mit anzugeben. Bei Angabe Ihrer E-Mail-Adresse in dem dafÃŒr vorgesehenen Feld, erhalten Sie automatisch eine Kopie Ihres Hinweises an die genannte E-Mail-Adresse. Beschwerdeverfahren Sollten Sie mit unserer Antwort oder unsere Reaktion auf Ihr Anliegen zur Barrierefreiheit nicht zufrieden sein, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemÀß Landesbehindertengleichstellungsgesetz zu wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Gemeinsam wird dann nach einer Lösung fÃŒr das Aufheben der Barrieren gesucht. Dieses Beschwerdeverfahren ist fÃŒr Sie kostenlos. Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie Informationen zu dem Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie das Verfahren ablÀuft.
Frau B.

Änderung oder Aufhebung der Wohnsitzregelung der Aufenthaltserlaubnis beantragen / Stadt Elmshorn

https://www.elmshorn.de/Rathaus-Politik/B%C3%BCrgerservice/B%C3%BCrgerinformation-A-Z-/%C3%84nderung-oder-Aufhebung-der-Wohnsitzregelung-der-Aufenthaltserlaubnis-beantragen.php?object=tx%2C3296.2.1&ModID=10&FID=3296.1088.1&NavID=2326.284.1&La=1&ort=1981.1&ort=1981.1

Wenn Sie als auslÀndische Person der Wohnsitzverpflichtung fÃŒr einen bestimmten Ort unterliegen, können Sie bei einem Umzugswunsch in ein anderes Bundesland unter bestimmten Voraussetzungen diese Wohnsitzverpflichtung aufheben oder Àndern lassen. HierfÃŒr …
B. humanitÀre GrÌnde) Sonstige auslÀndische Person, die einer Wohnsitzregelung