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DJI – Programmevaluation „Vielfalt tut gut“ und „kompetent. für Demokratie“

https://www.dji.de/ueber-uns/projekte/projekte/programmevaluation-vielfalt-tut-gut-und-kompetent-fuer-demokratie.html

Das Konzept des im Januar 2007 gestarteten Programms „Vielfalt tut gut. Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ schließt eine regelmäßige inhaltliche und strukturelle Bewertung und Weiterentwicklung des Programms und seiner Programmsäulen ein. Zu diesem Zweck ist einerseits eine Programmevaluation eingerichtet worden, die dem DJI übertragen wurde. Andererseits wurden der Säule 1, Lokale Aktionspläne, sowie den vier Modellprojektclustern der Säule 2 jeweils eine wissenschaftliche Begleitung zur Seite gestellt. Ergänzt werden Programmevaluation und wissenschaftliche Begleitungen durch das Monitoring der Regiestelle. Eingebunden in die Programmevaluation des DJI ist ebenfalls das im Juli 2007 gestartete Programm „kompetent. für Demokratie – Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus“. Auch für dieses Programm wurde eine wissenschaftliche Begleitung installiert. Das Monitoring des Programms wird durch die Zentralstelle übernommen.
B. Programmverantwortliche, Projekte, Regie- bzw.

DJI – Freiheitsentziehende Maßnahmen im Rahmen von Kinder- und Jugendhilfe, Psychiatrie und Justiz

https://www.dji.de/ueber-uns/projekte/projekte/freiheitsentziehende-massnahmen-im-rahmen-von-kinder-und-jugendhilfe-psychiatrie-und-justiz/wissenstransfer.html

In den letzten Jahren ist das Thema „Freiheitsentziehende Maßnahmen“ wieder verstärkt Gegenstand von Debatten und Kontroversen geworden. So heterogen die Ursachen und Intentionen dabei auch sind, so provozieren diese Debatten doch alle erneut die Frage nach den Verfahren, (geschlechtsspezifischen) Indikationen und Bedingungen freiheitsentziehender Maßnahmen bei Kindern und Jugendlichen sowie den Erfahrungen damit. Das Projekt untersucht deshalb eine – nach dem DJI-Projekt v. Wolffersdorff u.a. (1996) – empirisch kaum noch in Augenschein genommene, für die Betroffenen nichtsdestoweniger biografisch und persönlich extrem folgenreiche Praxis, um einen Beitrag zur Versachlichung der öffentlichen und fachlichen Diskussion zu leisten. Die Studie geht – im Anschluss an die Position des 11. Kinder- und Jugendberichtes – davon aus, dass in „sehr seltenenKonstellationen die zeitweilige pädagogische Betreuung in einer geschlossenen Gruppe eine dem jeweiligen Fall angemessene Form der Intervention sein (kann)“ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2002, S. 240). Gerade weil aber freiheitsentziehende Unterbringung die massivste Maßnahme der Kinder- und Jugendhilfe darstellt, müssen in besonderer Weise die Verfahren eingehalten und die fachlichen Standards und Rahmenbedingungen geklärt werden.
2006): Zum Problem der Indikationsstellungen und der Verfahrensweisen bei § 1631 b