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BMUV: Sachstand und Gesetzgebung zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung

https://www.bmuv.de/themen/kreislaufwirtschaft/internationales/abfallverbringung/sachstand-und-gesetzgebung-zur-grenzueberschreitenden-abfallverbringung

Für „Abfälle zur Beseitigung“ gilt in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union grundsätzlich das Prinzip der Inlandsentsorgung. Ausnahmen sind möglich, wenn im Inland keine geeigneten Anlagen zur Beseitigung der speziellen Abfallart vorhanden sind oder wenn sich die Nutzung grenznaher ausländischer Anlagen anbietet.
beschlossen, womit diese an das Minamata-Übereinkommen zu Quecksilber