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BMUV: Regionale Gehölze

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Um die regionale genetische Eigenart und Anpassungsfähigkeit einheimischer Pflanzen zu erhalten und zu fördern, hat der Gesetzgeber durch die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) im Jahr 2009 die Rechtsgrundlage verbessert. Nach § 40 Abs. 4 BNatSchG dürfen in der freien Natur nur Pflanzen oder Saatgut ausgebracht werden, deren genetischer Ursprung in der entsprechenden Region liegt.
Link Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Gesetz

BMUV: Gastronomen müssen To-Go-Speisen und -Getränke auch in Mehrwegverpackung anbieten | Pressemitteilung

https://www.bmuv.de/pressemitteilung/gastronomen-muessen-to-go-speisen-und-getraenke-auch-in-mehrwegverpackung-anbieten

Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen, sind ab 2023 verpflichtet, ihre Produkte auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Sie sollen insbesondere Kunststoff-Einwegverpackungen ersetzen.
Antworten Kreislaufwirtschaft Themenseite Gesetz