Recht Kinderleicht – Einkaufen mit Taschengeld https://www.recht-kinderleicht.de/einkaufen-mit-taschengeld
Ein Kind zwischen 7 und 18 Jahren kann mit dem Geld, das ihm als Taschengeld überlassen wurde, Verträge abschließen, ohne vorher seine Eltern informieren zu müssen. Mit dem Taschengeld geben die Eltern vorab ihre Einwilligung zu bestimmten Geschäften, die ein Kind typischerweise vornimmt. Das Kind
Die Eltern wollen z.B. nicht, dass sich ein 15-jähriger von seinem Taschengeld Zigaretten oder Alkohol