Beratung im Schwangerschaftskonflikt § 219 StGB https://www.augsburg.de/umwelt-soziales/gesundheit/schwangerschaftsberatung/beratung-im-schwangerschaftskonflikt-219-stgb
Beratungsgespräch, einer Bedenkzeit von drei Tagen und innerhalb der ersten 12 Wochen nach Empfängnis bleibt ein Schwangerschaftsabbruch