FAQs, Informationen an Sportvereine und Fachverbände, Pressemitteilungen des BLSV und hilfreiche Links zur Corona-Pandemie.
Link Somit gibt es aktuell keine gesetzlich-geltende Grundlage zum Coronavirus!
https://www.blsv.de/pressemitteilung/kleiner-schritt-in-die-richtige-richtung/
Der organisierte Sport hat bei der bayerischen Politik erwirkt, dass der Freistaat Regelungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes in seiner Landes-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung umsetzt. Dies ist jetzt erfolgt: Training im Freien für unter 14-Jährige in Fünfergruppen ist auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 erlaubt.
und aktuelle Fragen und Antworten (FAQs) bietet der BLSV auf seiner Website unter www.blsv.de/coronavirus
https://www.blsv.de/pressemitteilung/verlaengerung_ausnahmeregel/
Für die Sportausübung im Indoor-Bereich gilt zwar grundsätzlich noch immer 2Gplus, ausgenommen davon bleiben jedoch weiterhin minderjährige Schülerinnen und Schüler, wenn sie regelmäßig in der Schule getestet werden. Auf die Fortsetzung dieser Regelung, die nun bis vorerst 9. Februar 2022 gilt, haben der BLSV und die BSJ in intensiven Gesprächen mit der Politik erneut hingewirkt. Ausgenommen von der Testpflicht beim Sport im Indoor-Bereich wegen 2Gplus bleiben auch dreifach geimpfte, sog. „geboosterte“ Personen.
Handlungsempfehlungen und Fragen und Antworten (FAQs) gibt es darüber hinaus unter www.blsv.de/coronavirus
https://www.blsv.de/pressemitteilung/keine-verbesserungen-fuer-den-sport-in-bayern/
Am Mittwoch war die Erleichterung darüber, dass im Bundesgesetzgebungsverfahren Verbesserungen für den Sport erzielt werden konnten, noch groß. Die Bayerische Staatsregierung hält nun allerdings an den eigenen strengeren Regelungen fest. Verbesserungen für den Sport in Bayern bleiben trotz „Bundes-Notbremse“ aus.
und aktuelle Fragen und Antworten (FAQs) bietet der BLSV auf seiner Website unter www.blsv.de/coronavirus
Nur Seiten von www.blsv.de anzeigen