Standortbescheinigung – Informationszentrum-Mobilfunk https://www.informationszentrum-mobilfunk.de/2023/05/09/standortbescheinigung/
Nur die Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur erlaubt einem Mobilfunkbetreiber, eine Sendeanlage in Betrieb zu nehmen.
Funkanlage mit einer Sendeleistung von mehr als 10 Watt