Grundsätzlich sind Impfungen beihilfefähig, wenn diese von der Ständigen Impfkommission des Robert–Koch-Instituts
und B Grundsätzlich sind Impfungen beihilfefähig, wenn diese von der Ständigen Impfkommission des Robert–Koch-Instituts
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Lehrkräfte an Real-, Gesamt- und Sekundarschulen, Gymnasien, Förderschulen sowie Referendarinnen und Referendare im Regierungsbezirk Düsseldorf finden hier Informationen zur Beihilfe und Ansprechpersonen. Als Lehrkraft an Grund- und Hauptschulen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Schulamt.
und B Grundsätzlich sind Impfungen beihilfefähig, wenn diese von der Ständigen Impfkommission des Robert–Koch-Instituts
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