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Satzung über die Aufwandsentschädigung für Mitglieder von Wahlausschüssen und Wahlvorständen bei allgemeinen Wahlen und Abstimmungen | Erfurt.de

https://www.erfurt.de/ef/de/rathaus/stadtrecht/satzungen/115552.html

Die Satzung regelt die Höhe von Entschädigungen für Mitglieder von Wahlvorständen, Wahlausschüssen und Abstimmungsorgane der Landeshauptstadt Erfurt bei Europawahlen, Bundestagswahlen,
Ortsteilratswahlen und Ortsteilbürgermeisterwahlen) sowie bei Volksentscheiden