Stadt Münster: Amt für Migration und Integration – Humanitäre Aufenthalte – Qualifizierte Geduldete https://www.stadt-muenster.de/aufenthaltsrecht/humanitaere-aufenthalte/qualifizierte-geduldete
Passpflicht Sie verfügen über einen gültigen Reisepass
Passpflicht Sie verfügen über einen gültigen Reisepass
Ausländerbehörde nur notwendig ist, wenn Sie einen neuen Reisepass
sofern sie uns noch nicht vorliegen): Ihren gültigen Reisepass
(sofern sie uns noch nicht vorliegen): gültigen Reisepass
tatsächliche Schulbesuch nachgewiesen werden gültiger Reisepass
Meldeangelegenheiten Ausweise und Pässe Personalausweis Reisepass
Fahrzeugpapieren: den Fahrzeugschein Personalausweis oder Reisepass
Befreiung von der Ausweispflicht Auslandsdeutsche Reisepass
Außerdem sind der Personalausweis oder Reisepass der
persönlicher Vorsprache Ihren Personalausweis oder Reisepass