Dein Suchergebnis zum Thema: Kreuzung

Bebauungspläne / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/index.php?ModID=7&FID=2751.231.1&object=tx%7C2751.231.1

Ein Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung (§ 9 BauGB). Er gilt im Gegensatz zum Flächennutzungsplan in der Regel nur für einen Teilbereich des Gemeindegebietes, dabei ist er grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (§ 8 Abs. 2 BauGB). Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen u.a. festgesetzt werden: Art und das Maß der baulichen Nutzung Bauweise, die überbaubaren und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen Flächen für den Gemeinbedarf sowie für Sport- und Spielanlagen Verkehrsflächen sowie Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung, wie Fußgängerbereiche, Flächen für das Parken von Fahrzeugen, Flächen für das Abstellen von Fahrrädern sowie den Anschluss anderer Flächen an die Verkehrsflächen öffentliche und private Grünflächen mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Allgemeinheit, eines Erschließungsträgers oder eines beschränkten Personenkreises zu belastende Flächen Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen und ist somit verbindliches Ortsrecht der Gemeinde. Rechtlicher Hinweis: Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie den letzten Stand der hier vorliegenden Bebauungspläne besteht keine Gewähr. Irrtümer bleiben vorbehalten. Für amtliche Zwecke gelten nur die in der Stadtverwaltung Neubrandenburg hinterlegten Originale der Satzungen.
einfacher B-Plan) Industrieviertel 112 “Gewerbegebiet – Kreuzung

Bebauungspläne / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Wohnen-Bauen/Bauleitplanung/Bebauungspl%C3%A4ne?La=1

Ein Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung (§ 9 BauGB). Er gilt im Gegensatz zum Flächennutzungsplan in der Regel nur für einen Teilbereich des Gemeindegebietes, dabei ist er grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (§ 8 Abs. 2 BauGB). Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen u.a. festgesetzt werden: Art und das Maß der baulichen Nutzung Bauweise, die überbaubaren und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen Flächen für den Gemeinbedarf sowie für Sport- und Spielanlagen Verkehrsflächen sowie Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung, wie Fußgängerbereiche, Flächen für das Parken von Fahrzeugen, Flächen für das Abstellen von Fahrrädern sowie den Anschluss anderer Flächen an die Verkehrsflächen öffentliche und private Grünflächen mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Allgemeinheit, eines Erschließungsträgers oder eines beschränkten Personenkreises zu belastende Flächen Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen und ist somit verbindliches Ortsrecht der Gemeinde. Rechtlicher Hinweis: Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie den letzten Stand der hier vorliegenden Bebauungspläne besteht keine Gewähr. Irrtümer bleiben vorbehalten. Für amtliche Zwecke gelten nur die in der Stadtverwaltung Neubrandenburg hinterlegten Originale der Satzungen.
einfacher B-Plan) Industrieviertel 112 “Gewerbegebiet – Kreuzung

Bebauungspläne / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Wohnen-Bauen/Bauleitplanung/Bebauungspl%C3%A4ne

Ein Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung (§ 9 BauGB). Er gilt im Gegensatz zum Flächennutzungsplan in der Regel nur für einen Teilbereich des Gemeindegebietes, dabei ist er grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (§ 8 Abs. 2 BauGB). Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen u.a. festgesetzt werden: Art und das Maß der baulichen Nutzung Bauweise, die überbaubaren und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen Flächen für den Gemeinbedarf sowie für Sport- und Spielanlagen Verkehrsflächen sowie Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung, wie Fußgängerbereiche, Flächen für das Parken von Fahrzeugen, Flächen für das Abstellen von Fahrrädern sowie den Anschluss anderer Flächen an die Verkehrsflächen öffentliche und private Grünflächen mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Allgemeinheit, eines Erschließungsträgers oder eines beschränkten Personenkreises zu belastende Flächen Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen und ist somit verbindliches Ortsrecht der Gemeinde. Rechtlicher Hinweis: Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie den letzten Stand der hier vorliegenden Bebauungspläne besteht keine Gewähr. Irrtümer bleiben vorbehalten. Für amtliche Zwecke gelten nur die in der Stadtverwaltung Neubrandenburg hinterlegten Originale der Satzungen.
einfacher B-Plan) Industrieviertel 112 “Gewerbegebiet – Kreuzung

Bebauungspläne / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Wohnen-Bauen/Bauleitplanung/Bebauungspl%C3%A4ne/

Ein Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung (§ 9 BauGB). Er gilt im Gegensatz zum Flächennutzungsplan in der Regel nur für einen Teilbereich des Gemeindegebietes, dabei ist er grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (§ 8 Abs. 2 BauGB). Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen u.a. festgesetzt werden: Art und das Maß der baulichen Nutzung Bauweise, die überbaubaren und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen Flächen für den Gemeinbedarf sowie für Sport- und Spielanlagen Verkehrsflächen sowie Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung, wie Fußgängerbereiche, Flächen für das Parken von Fahrzeugen, Flächen für das Abstellen von Fahrrädern sowie den Anschluss anderer Flächen an die Verkehrsflächen öffentliche und private Grünflächen mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Allgemeinheit, eines Erschließungsträgers oder eines beschränkten Personenkreises zu belastende Flächen Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen und ist somit verbindliches Ortsrecht der Gemeinde. Rechtlicher Hinweis: Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie den letzten Stand der hier vorliegenden Bebauungspläne besteht keine Gewähr. Irrtümer bleiben vorbehalten. Für amtliche Zwecke gelten nur die in der Stadtverwaltung Neubrandenburg hinterlegten Originale der Satzungen.
einfacher B-Plan) Industrieviertel 112 “Gewerbegebiet – Kreuzung

Beschlüsse / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Politik-Verwaltung/Stadtvertretung/Beschl%C3%BCsse/

Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher, gemäß § 8 Abs. (6) der Geschäftsordnung der Stadtvertretung Neubrandenburg werden öffentliche Beschlussvorlagen hier veröffentlicht. Enthalten die Beschlüsse Anlagen bzw. Planunterlagen/Karten in großer Datenmenge, sind der Veröffentlichung Grenzen gesetzt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Beschlüsse im Büro der Stadtvertretung einzusehen.
.: 81/06/10 Benennung einer Straße von der Kreuzung