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LeMO Kapitel: Alleinvertretungsanspruch

https://www.hdg.de/lemo/kapitel/geteiltes-deutschland-gruenderjahre/deutsche-frage/alleinvertretungsanspruch.html

Die Bundesrepublik Deutschland erhebt seit ihrer Gründung 1949 den Anspruch, alleinige Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches zu sein und die deutschen Interessen zu vertreten. Begründet wird dieser Alleinvertretungsanspruch damit, dass nur in der Bundesrepublik eine frei gewählte Regierung im Amt ist. Die Deutsche Demokratische Republik (DDR) hingegen ist eine von der Sowjetunion abhängige SED-Diktatur. Weil die Ostdeutschen ihr Selbstbestimmungsrecht nicht ausüben können, fühlt sich die Bundesregierung berufen, auch ihre Interessen international zu vertreten.
Gemäß der Doktrin werden 1957 die Beziehungen zu Jugoslawien