Verbreitete Bezeichnung für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Politisch korrekt ist die Bezeichnung aber nur dann, wenn es um Menschen geht, die nicht dauerhaft in Deutschland leben (z.B. Touristen). Der Begriff wird in Deutschland noch immer häufig für Einwanderer oder Kinder von Eltern mit Zuwanderungsgeschichte verwendet. Er ist allerdings kritisch zu betrachten, wenn es um Menschen geht, die dauerhaft in Deutschland leben oder hier als Kinder von Einwanderern geboren sind und in vielen Fällen einen deutschen Pass besitzen.
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https://www.multikulti-forum.de/de/glossarbeitrag/migrationshintergrund
das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Zugewanderten, sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer – und alle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest einem zugewanderten oder als Ausländer
das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Zugewanderten, sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer
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Staatsangehörigkeit geboren ist.“ Damit umfasst die Definition zugewanderte und nicht zugewanderte Ausländer – Deutschland geborene Deutsche haben einen Migrationshintergrund, sofern mindestens eines ihrer Elternteile Ausländer – Etwa die Hälfte von ihnen ist Ausländer*in, gut zwei Drittel hat eigene Migrationserfahrung. – Forderungen nach entsprechenden Fördermaßnahmen speziell für Ausländer*innen wurden laut. – Aussiedler*innen) auf, sodass das Merkmal „Ausländer*in“ zugunsten der Wortneuschöpfung „Menschen mit
Staatsangehörigkeit geboren ist.“ Damit umfasst die Definition zugewanderte und nicht zugewanderte Ausländer
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