Winterdienst ist keine freiwillige Leistung: Grundstückseigentum verpflichtet / Stadt Elmshorn https://www.elmshorn.de/Rathaus-Politik/Stadtverwaltung/Beir%C3%A4te-Beauftragte/Beir%C3%A4te/Seniorenrat/Winterdienst-ist-keine-freiwillige-Leistung-Grundst%C3%BCckseigentum-verpflichtet.php?object=tx%2C3296.5.1&ModID=7&FID=3302.8133.1&NavID=1981.197&La=1
Nach einer Woche Schneefall und Minusgraden häufen sich bei der Stadt Elmshorn die Beschwerden über schlecht bis gar nicht geleisteten Winterdienst auf den öffentlichen Flächen. Anlass genug, um nachfolgend noch einmal auf die in der Elmshorner Straßenreinigungssatzung festgelegten Regularien für Grundstückseigentum hinzuweisen. Denn wer seiner Winterdienst-Pflicht nicht nachkommt oder auch unerlaubte Mittel zur Beseitigung von Schnee und Eis verwendet, muss mit der Zahlung eines Bußgelds rechnen.
Straßeneinmündungen und -kreuzungen bedarf es zusätzlich einer Querungshilfe über die Fahrbahn, auch Zebrastreifen