Dein Suchergebnis zum Thema: Prozent

Änderung der Bundessatzung – höheres Quorum für Mitgliederbefragung | FDP

https://www.fdp.de/antrag/aenderung-der-bundessatzung-hoeheres-quorum-fuer-mitgliederbefragung?antragsbuch=10249

Ersetze in § 21a Absatz 1 Bundessatzung „500 Mitgliedern“ durch: „zweieinhalb Prozent – Ersetze in § 21a Absatz 4 Satz 3 Bundessatzung „500 Mitgliedern“ durch: „zweieinhalb Prozent – Partei rund 50.000 Mitglieder und 500 Mitglieder entsprachen damals rund einem Prozent – Die damals festgelegten 500 Mitglieder entsprechen heute nur noch rund 0,69 Prozent – setzen, sollte das Quorum für eine Mitgliederbefragung zukünftig bei zweieinhalb Prozent
Ersetze in § 21a Absatz 1 Bundessatzung „500 Mitgliedern“ durch: „zweieinhalb Prozent

Für Rentnerinnen und Rentner den Weg zurück in den Arbeitsmarkt attraktiver gestalten | FDP

https://www.fdp.de/beschluss/fuer-rentnerinnen-und-rentner-den-weg-zurueck-den-arbeitsmarkt-attraktiver-gestalten?antragsbuch=10249

Grundtabelle bei einer normalen Beschäftigung und einem Durchschnittssteuersatz von 5 Prozent – auf 5 Prozent sinken und die Steuerbelastung somit halbiert würde. – etc.) erfasst, der dementsprechende Durchschnittssteuersatz (Beispielsweise 30 Prozent – Im Ergebnis sinkt dann der Durchschnittssteuersatz von 30 Prozent auf (15 Prozent – + 7,5 Prozent) 22,5 Prozent.
Grundtabelle bei einer normalen Beschäftigung und einem Durchschnittssteuersatz von 5 Prozent

Die neue und praxisnahe Portabilität der bAV – die überfällige Reform | FDP

https://www.fdp.de/antrag/die-neue-und-praxisnahe-portabilitaet-der-bav-die-ueberfaellige-reform?antragsbuch=10249

. § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen – Rentenversicherung auf 8 Prozent vorzunehmen, um einen bürokratischen Mehraufwand – Somit können im Rahmen der arbeitnehmerfinanzierten bAV 4 Prozent der BBG im Rahmen – des § 3.63 EStG steuer- und sozialabgabenfrei und 4 Prozent im Rahmen des § 4 d – Rahmen der Sozialversicherungsentgeltverordnung gem. § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV auf 8 Prozent
. § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen

Rente neu denken. 3-Phasen-Schritte umsetzen | FDP

https://www.fdp.de/74-bpt/antrag/rente-neu-denken-3-phasen-schritte-umsetzen?antragsbuch=8689

in die Rentenversicherung – je nach Gesamtvolumen des Haushaltes – zwischen 20 Prozent – und 25 Prozent belastet. – Die politischen Festlegungen zurzeit (Rentenniveau nicht unter 48 Prozent und Beitragssatz – nicht über 22 Prozent) entsprechen nicht der demografischen Entwicklung und sind – In Deutschland sind ca. 20 bis 25 Prozent aller Beschäftigten im Niedriglohnsektor
in die Rentenversicherung – je nach Gesamtvolumen des Haushaltes – zwischen 20 Prozent

Rentenpaket nur generationengerecht: Keine einseitige Verlängerung der Haltelinie für das Rentenniveau! | FDP

https://www.fdp.de/antrag/rentenpaket-nur-generationengerecht-keine-einseitige-verlaengerung-der-haltelinie-fuer-das?antragsbuch=10249

Die bislang geltende „doppelte Haltelinie“ (Rentenniveau-Untergrenze von 48 Prozent – und Beitragssatzobergrenze von 20 Prozent) darf nicht einseitig bezüglich des Rentenniveaus
Die bislang geltende „doppelte Haltelinie“ (Rentenniveau-Untergrenze von 48 Prozent

Solider Haushalt ohne neue Steuern und Schulden | FDP

https://www.fdp.de/beschluss/solider-haushalt-ohne-neue-steuern-und-schulden?antragsbuch=10249

Verteidigungskampf gegen Russlands Angriffskrieg und die dauerhafte Einhaltung des Zwei-Prozent-Ziels – gesorgt, dass der Bund – bei Einhaltung der Schuldenbremse – im Jahr 2024 rund 40 Prozent – und im Jahr 2025 rund 55 Prozent mehr Investitionsmittel bereitstellt als noch im
Verteidigungskampf gegen Russlands Angriffskrieg und die dauerhafte Einhaltung des Zwei-Prozent-Ziels